Aktuelles
FFP2-Maskenpflicht
Die Bayerische Staatsregierung verschärft mit Wirkung zum 18. Januar 2021 die Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Fahrgäste in öffentlichen Verkehrsmitteln und Kunden in Einzelhandelsgeschäften müssen dann eine FFP2-Maske tragen. Diese Verpflichtung gilt auch für das Aufsuchen einer Arzt- oder Zahnarztpraxis.
Liebe Patienten!
Wir sind nach den Einschränkungen durch die Corona-Pandemie wieder wie gewohnt für Sie da.
Zur Terminvereinbarung rufen Sie uns an oder kommen persönlich in der Praxis vorbei.
Bleiben Sie gesund!
Ihr Praxisteam Dr. Rupert Zach
Wir haben in den vergangenen Wochen viel Zeit darauf verwendet, unsere Internetseite so informativ wie möglich zu gestalten. Stöbern Sie doch einfach durch die unterschiedlichen Seiten. Wir sind sicher, Sie entdecken viel Interessantes.
Wir bedanken uns beim Team von Praxisdesign Dr. Peiler, das unsere Website realisiert hat. Danke für die tolle Zusammenarbeit - uns hat das Projekt riesig Spaß gemacht.